Die Vereinbarung zwischen der Spitex Oberaargau AG und ihren Kunden wird bestimmt durch:
- die individuelle Leistungsvereinbarung dem „Spitex-Auftrag“
- die aktuelle Leistungsplanung basierend der Bedarfsabklärung nach RAI HC
- den allgemeinen Informationen / Geschäftsbedingungen
- dem aktuellen Tarifblatt
Sie sind Bestandteile des Gesamtdossiers und werden vom Kunden1 als Bestandteil eines Vertragsverhältnisses anerkannt.
Die allgemeinen Informationen / Geschäftsbedingungen regeln generell das Verhältnis zwischen der Spitex und ihren Kunden1. Im Rahmen der Leistungsvereinbarung (mit Versorgungspflicht) erbringt die Spitex Oberaargau AG für die Bevölkerung der Gemeinden Attiswil, Busswil, Langenthal, Melchnau, Reisiswil, Thunstetten-Bützberg, Untersteckholz, Walliswil bei Niederbipp, Walliswil bei Wangen, Wangen a. Aare, Wangenried und Wiedlisbach entgeltliche Leistungen in den Bereichen Gesundheits- und Krankenpflege sowie Hauswirtschaft und Betreuungsdienste. Die fachspezifischen Dienstleistungen werden im ganzen Oberaargau bzw. Emmental erbracht. Bei ausdrücklichem Wunsch werden Leistungen auch in weiteren Gemeinden ausgeführt. Soweit die individuelle Vereinbarung (Spitex-Auftrag) und allgemeinen Informationen / Geschäftsbedingungen nichts Spezielles vorsehen, gelten als Rechtsgrundlage die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts über den Auftrag (Art. 394 ff).
1 Aus Gründen der Einfachheit wird jeweils die männliche Schreibweise verwendet, sie schliesst die weibliche Form ein.